Alle Auflagen und Vorgaben des Gesetzgebers sind erfüllt und ich besitze die erforderliche Sachkunde zur gewerblichen Hundehaltung und deren Transport:
Durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein geprüfte und zertifizierte, qualifizierte Hundeerzieherin und Hundeverhaltensberaterin
Sachkundenachweis Hundehaltung nach §11 TierSchG Abs. 1 Nr. 3, 5 8a
Sachkundenachweis nach §10 LHundG NRW
Die ordnungsbehördliche Erlaubnis für die gewerbliche Ausbildung von Hunden für Dritte und die Anleitung der Ausbildung von Hunden durch Tierhalter gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f TierSchG. wurde durch die zuständige Aufsichtsbehörde, das Veterinäramt Düsseldorf, erteilt.